Die Vereinsstatuten wurden 1989 verfasst und sind seither unverändert gültig.
Die Kategorien bzw. nötigen Anforderungen wurden von einer Arbeitsgruppe Cercl'Air/EMPA/Luftunion 1992 aufgestellt.
Genehmigt von der Arbeitsgruppe des Cercl'Air August 1992, verabschiedet von der Generalversammlung Luftunion April 1993.
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Kategorie |
Umfang und Anforderungen |
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1 |
Feuerungskontrolle: Diskontinuierliche Messung von NOx, CO, O2 und Russ an Feuerungsanlagen |
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2 |
Kontinuierliche Gasmessung (Feuerungsanlagen, Verbrennungsmotoren und vergleichbare Anlagen)
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3 |
Gesamtstaubmessung
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4 |
Messung anorganischer Gase und Dämpfe (anreichernd mit Laboranalysen, z.B. HCl, HF, NH3, SO2)
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5 |
Kontinuierliche Messung organischer Substanzen (z.B. VOC) mit FID
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6 |
Messung organischer Gase und Dämpfe (anreichernd mit Laboranalysen, z.B. Lösemittel)
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7 |
Messung von Schwermetallen
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8 |
Spezialmessungen (z.B. PAH, PCB, Dioxine/Furane)
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Anforderungen: |
a. Personal/ Messverantwortung |
| b. Geräte | |
| c. Aus- und Weiterbildung |
Der Vorstand der LUFTUNION setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Präsident:
Jürgen Beckbissinger
Mitglieder:
Michael Andrée
Joachim Elsig
Manuel Happe
Christopher König
Martin Suter (Vizepräsident)
Sekretariat:
Patrizia Cengiz-Hagspiel
Qualifizierte Messfirmen:
Firmen welche Abluftmessungen in mindestens einer der acht klassierten Messkategorien anbieten können. Für die Zulassung zu den Kategorien muss unter anderem der Nachweis einer qualifizierten Auswertung und Berichterstattung erbracht werden. Die Teilnahme an Ringversuchen der entsprechenden Kategorie ist obligatorisch.
Spezialisierte Messfirmen:
Firmen, welche spezifische, nicht klassierte Messungen (keine Emissionsmessungen) und/oder Analysen im Bereich Lufthygiene anbieten (z.B. Laboratorien, Innenraumluft, Raumklima...).
Weitere Messfirmen:
Nicht qualifizierte Messfirmen, welche Emissionsmessungen durchführen.
Gerätefirmen:
Lieferanten von Messgeräten, Eichgasen und von für die Messungen nützlichen Hilfsmitteln.
